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End User License Agreement (EULA)

für die 'RebusFarm Software'

Diese Vereinbarung ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder einer natürlichen oder einer juristischen Person) und

RebusFarm GmbH, Montanusstr. 16, 51373 Leverkusen, Deutschland,

Indem Sie auf die Schaltfläche 'Akzeptieren' klicken, die Software RebusFarm installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, erklären Sie sich damit einverstanden, an die Bedingungen dieses Vertrags gebunden zu sein. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, klicken Sie auf die Schaltfläche 'Abbrechen' und/oder installieren Sie die RebusFarm Software nicht.

1. Erteilung von Rechten

(1) Für die Dauer dieses Vertrags gewährt Ihnen die RebusFarm GmbH das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software RebusFarm und das zugehörige Handbuch und sonstiges begleitendes gedrucktes Material sowie die Online- oder elektronische Dokumentation (Lizenzprodukt) ohne Einschränkung in der Art und Weise oder an dem Ort zu nutzen, zu kopieren, zu überarbeiten und zu dekompilieren, die den Bedingungen dieses Vertrags unterliegen.

(2) Das Recht zur Nutzung des Lizenzproduktes ist beschränkt, um die Erbringung der von RebusFarm GmbH angebotenen Dienstleistungen zu ermöglichen.

(3) Das Recht, das Lizenzprodukt zu vervielfältigen, beschränkt sich auf die Installation der Software auf einem oder mehreren Computersystemen, die sich in Ihrem unmittelbaren Besitz und zur Erfüllung des Nutzungszwecks befinden, und auf eine Kopie davon, die zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern des Lizenzproduktes erforderlich ist, sowie auf das Recht einer berechtigten Person, eine Kopie zu Sicherungszwecken zu erstellen, wie in § 69 d Abs. 2 UrhG angegeben.

(4) Das Recht, das Lizenzprodukt zu überarbeiten, beschränkt sich auf die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalität des Lizenzprodukts.

(5) Das Recht, das Lizenzprodukt zu dekompilieren, wird nur unter den Voraussetzungen des § 69 d Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UrhG und in den Grenzen des § 69 e Abs. 2 Nr. 1 bis 3 UrhG eingeräumt.

(6) Sie verpflichten sich, RebusFarm GmbH oder einem Vertreter von RebusFarm GmbH auf Anfrage von RebusFarm GmbH und unter der Voraussetzung, dass ein berechtigtes Interesse daran besteht, zu gestatten, dass RebusFarm GmbH oder ein Vertreter von RebusFarm GmbH prüft, ob Ihre Nutzung des Lizenzprodukts mit den Ihnen hierin gewährten Rechten übereinstimmt, und RebusFarm GmbH oder einem Vertreter von RebusFarm GmbH bei der Durchführung einer solchen Prüfung uneingeschränkt zu kooperieren.

2. Keine Lizenzgebühr, keine Garantie

Das Lizenzprodukt wird Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt. RebusFarm GmbH gibt Ihnen keine Garantie in Bezug auf das Lizenzprodukt. RebusFarm GmbH bietet keinen Produktsupport für das lizenzierte Produkt an.

3. Funktionalität

(1) Sie sind dafür verantwortlich, eine funktionsfähige Hardware- und Softwareumgebung in Übereinstimmung mit den Systemanforderungen für das Lizenzprodukt bereitzustellen.

(2) Das Lizenzprodukt wird von Ihnen installiert.

4. Beendigung

(1) Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Die Beendigung dieses Abkommens bedeutet, dass die gewährten Rechte sofort enden. Sie müssen die Software sowie alle Sicherungskopien von Ihrem Computer löschen. Die RebusFarm GmbH kann von Ihnen eine schriftliche Bestätigung der Löschung verlangen.

5. Registrierungsdaten

(1) Die Nutzung des Lizenzproduktes erfordert eine Internetverbindung und eine Registrierung über die Webseite der RebusFarm GmbH. Während des Registrierungsprozesses werden die in der Eingabemaske sichtbaren Daten zum Zwecke der Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen sowie zur Überprüfung der vertragsgemäßen Nutzung des Lizenzproduktes erhoben, gespeichert und genutzt. Die bei der Registrierung angegebenen Zugangsdaten werden nach der Installation des Lizenzproduktes eingegeben. Diese Daten werden gespeichert, über eine Internetverbindung an RebusFarm GmbH übermittelt und von RebusFarm GmbH auf Übereinstimmung mit den bei der Registrierung angegebenen Zugangsdaten überprüft.

(2) Auf Ihr Verlangen gibt Ihnen die RebusFarm GmbH unentgeltlich Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten sowie die Sperrung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung dieser Daten besteht.

6. Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte am Sitz der RebusFarm GmbH, sofern Sie Kaufmann im Sinne des HGB sind oder wenn Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung keinen Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, die ein rechtlich wirksames Ergebnis erzielen, das dem der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Vorstehende gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken des Vertrages.